Welche Vorschriften gibt es zum Einstellen von den Kältemitteln R507 und R404A und was bedeutet das für Sie?
In der neuen F-Gas-Verordnung werden die Kältemittel R404A und R507 beschleunigt eingestellt. Diese Gase haben einen GWP-Wert von mehr als 2.500. Ab 1. Januar 2020 dürfen Sie Ihre Installation nur noch mit regeneriertem rezykliertem und/oder regeneriertem R404A oder R507 nachfüllen. Ab 1. Januar 2030 darf man diese Kältemittel gar nicht mehr einsetzten. Das Verbot gilt nicht für:
Neubau
Seit dem 1. Januar 2020 ist der Neubau von Installationen mit einem GWP >2.500. verboten. Dazu gehören die Kältemittel R507 und R404A.
Einsatz
Wenn Sie eine R507a oder R407 Installation haben, so dürfen Sie diese weiterhin einsetzen. Allerdings könnte es zu einem Mangel an regeneriertem Kältemittel kommen. Seit Januar 2015 wird die Produktion dieser Kältemittel stufenweise abgebaut. Seit 1. Januar 2020 dürfen die Kältemittel R404A und R507 gar nicht mehr produziert werden. Seitdem dürfen Installationen nur noch mit regeneriertem R404A und R507 nachgefüllt werden. Erwartungsgemäß wird dies zu einem Mangel an regeneriertem R404A und R507 führen. Das wird den Preis in die Höhe treiben. Das Nachfüllen von Installationen mit R404A und R507 wird also teurer werden. Ab 1. Januar 2030 ist der Einsatz dieser Kältemittel komplett verboten.
Was können Sie machen?
Falls Sie eine neue Kühlinstallation kaufen wollen, schauen Sie sich dann nach nachhaltigen Alternativen um. Immer mehr neue Kühlinstallationen verwenden natürliche Kältemittel wie CO2, Propan oder Ammoniak. Das sind umweltfreundliche und energearme Kältemittel. Sie erfüllen damit langfristig die Vorschriften und Sie können als Unternehmer Steuerbegünstigen bekommen.