Was sind die Vorschriften für das Einstellen der Kältemittel R134a, R407 und R410 und was bedeutet das für Sie?
Für synthetische Kältemittel mit einem GWP-Wert <2.500 gilt eine Produktionseinschränkung. Dazu gehören vielverwendete Kältemittel wie R134a, R407C, R407F und R410A.
Was wurde beschlossen?
Die Produktion von den Kältemitteln R134a, R407C, R407F und R410A wird stufenweise abgebaut. 2030 darf nur noch 20% der heute produzierten synthetischen Kältemittel vermarktet werden.
Für diese Gruppe synthetischer Kältemittel gibt es kein Verbot. Das bedeutet, dass R134a, R407C, R407F und R410A Installationen auch nach 2030 nachgefüllt werden dürfen.
Was sind die Konsequenzen?
Möglicherweise werden in der Zukunft viel weniger synthetische Kältemittel zur Verfügung stehen. Somit ist die Preisentwicklung von synthetischen Kältemitteln unsicher. Unsicher sind ebenfalls die Kosten für das Nachfüllen einer Installation mit synthetischem Kältemittel.
Was können Sie machen?
Möchten Sie eine neue Kühlinstallation kaufen? Immer mehr neue Kühlinstallationen verwenden natürliche Kältemittel wie CO2, Propan oder Ammoniak. Dabei handelt es sich um umweltfreundliche und energiearme Lösungen. Sie erfüllen damit langfristig die gesetzlichen Vorschriften. Als Unternehmer genießen Sie zudem Steuervergünstigungen.