Was sind die Vorschriften zum Einstellen vom Kältemittel R22 und was bedeutet das für Sie?
Laut europäischer Vorschrift (EG 1005/2009) ist der Einsatz vom Kältemittel R22 in Ihrer Kühlinstallation nicht verboten. Verboten ist aber wohl der Einsatz von R22 für Neubau- und Servicezwecke (Artikel 3). Das Füllen und Nachfüllen von Installationen mit R22 ist verboten.
Das bedeutet, dass bestehende R22-Installationen weiterhin verwendet werden dürfen. Außerhalb der Installation dürfen jedoch keine Handlungen mit dem Kältemittel stattfinden.
Im Falle einer Leckage droht Ihre Installation somit langfristig auszufallen. Das könnte Ihre Betriebskontinuität gefährden.
Die Kältemittel R401A, R402A, R408 und R409A sind Mischungen und beinhalten neben HFKs auch R22. Für diese Mischungen gelten daher die gleichen Regeln wie für R22.
Wenn Ihre Kühlinstallation mit R22 oder R12 gekühlt wird, haben Sie vier Auswahlmöglichkeiten:
Damit Sie die richtige Entscheidung treffen, gibt es einige Faktoren zu beachten. Darunter das Alter, die Anzahl, der Zustand, die Wartung und Kühlkapazität Ihrer Installationen.
Nicht erlaubt ist das vorübergehend Abpumpen des Kältemittels. Reparaturen, die ein vorübergehendes Abpumpen erfordern, dürfen also nicht mehr stattfinden. Auch das Nachfüllen mit R22 ist verboten.
Ist Kühlen für Ihren Betriebsprozess essentiell? Dann ist es nicht ratsam, die Installation weiterhin einzusetzen. Im Falle einer Leckage droht die Installation für längere Zeit auszufallen, weil ab dem 1. Januar 2015 das Nachfüllen von Kühlinstallationen mit R22 verboten wird. Wenn Sie die Installation dennoch weiter einsetzen wollen, raten wir Ihnen die Installation regelmäßig kontrollieren zu lassen.
Der Staat kann Ihre R22 Kühlinstallation einer Inspektion unterwerfen.